Ich arbeite seit 2001 auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Begonnen habe ich mit der Durchführung von Recherchen zum Stand der Technik für Patentanmeldungen und zur Ermittlung von Einspruchsmaterial.
Um über die Recherchen hinaus inhaltlich tätig werden zu können, habe ich im Jahr 2009 die Zulassung als European Patent Attorney vor dem Europäischen Patentamt (EPA) und im Jahr 2013 die Zulassung als Patentanwältin erlangt. Diese Zulassungen berechtigen mich, Mandanten vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Bundespatentgericht (BPatG), dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zu vertreten. Seit der Schaffung des Einheitlichen Patentgerichts (UPC) der Europäischen Union bin ich dort als Vertreterin zugelassen.
Trotz der spannenden weiteren Tätigkeitsfelder führe ich für unsere Mandanten auch heute noch gerne Recherchen durch und nutze dafür sowohl die öffentlich zugänglichen Datenbanken der Patentämter und Patentorganisationen, als auch Datenbanken von STN®, PubMed® oder MEDLINE®.
Meine technischen Schwerpunkte sind Chemie, pharmazeutische Produkte und Verfahren, Lebensmitteltechnologie, chemische Verfahrenstechnik, Biotechnologie und Umwelttechnik.
Ein besonderes Anliegen ist mir die Betreuung von Startup-Unternehmen. Gerade in der Phase der Unternehmensgründung müssen sich Gründerinnen und Gründer großen Herausforderungen stellen.
Ich habe mich im Bereich der Mediation und der Mediativen Kommunikation weitergebildet. Mediation gewinnt im gewerblichen Rechtsschutz als Mittel bei der Konfliktlösung, beispielsweise zwischen gemeinsamen Anmelderinnen und Anmeldern sowie Erfinderinnen und Erfindern ebenso wie im Bereich der Arbeitnehmererfindungen, zunehmend an Bedeutung.
Ziel der Mediation ist es, dass die Parteien eine „Win-Win“-Lösung finden und damit der Konflikt beigelegt werden kann. Auch kann bereits die Verwendung Mediativer Kommunikation die Lösung von Konflikten unterstützen.
Unsere Recherchen werden auch für die Beurteilung, Überprüfung und Durchführung von Einspruchsverfahren, Widerspruchverfahren, Verletzungsverfahren oder Nichtigkeitsverfahren bereitgestellt. Ferner führen wir auch regelmäßige Überwachungen von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs durch, damit Ihre bereits erteilten Schutzrechte nicht unbemerkt von Dritten verletzt werden.
Unsere Leistungen umfassen für Sie unter anderem:
Profiltext
Nach meinem Studium der Biochemie mit den Schwerpunkten Toxikologie und Analytische Chemie promovierte ich an der Universität Tübingen, wo ich mich auch im Fach Toxikologie habilitierte.
Seit 2014 bin ich im öffentlichen Dienst auf dem Gebiet der Risikobewertung und Zulassung von Lebens- und Futtermitteln sowie Chemikalien tätig. Zudem verfüge ich aus dieser Tätigkeit über große Expertise in der Entwicklung zellbasierter Testsysteme und bioanalytischer Methoden, sowie in der Aufklärung toxikologischer Wirkmechanismen. Seit 2020 bin ich außerplanmäßiger Professor für Toxikologie an der Charité in Berlin und seit 2024 Mitglied des GMO Panel der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA. Um mein Interesse an gewerblichen Schutzrechten auf eine solide Basis zu stellen, habe ich meine fachliche Expertise 2025/2026 durch ein Fernstudium des Gewerblichen Rechtsschutzes erweitert.
Durch meine langjährige forschende, lehrende und bewertende Tätigkeit verfüge ich über umfangreiche Erfahrungen mit Schwerpunkten in den Bereichen der Toxikologie, Pharmakologie, Biochemie, Molekularbiologie, Biotechnologie und analytische Chemie.
Seit 2026 unterstütze ich als Patentingenieur die Arbeit der Kanzlei Braeuning IP.
Nach meinem Studium der Humanbiologie mit biomedizinischem Fokus, ergänzt durch eine biotechnologische Ausrichtung während meines Studienjahres in Norwegen, promovierte ich an der Freien Universität Berlin.
Seit 2013 bin ich auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes tätig und seit 2016 vor dem Deutschen Patent und Markenamt (DPMA), dem Bundespatentgericht (BPatG), dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) vertretungsberechtigt. Im Jahr 2021 habe ich außerdem die Zulassung als European Patent Attorney erlangt und bin seitdem berechtigt, Mandanten auch vor dem Europäischen Patentamt (EPA) zu vertreten. Seit Schaffung des Einheitlichen Patentgerichts (UPC) der Europäischen Union bin ich dort als Vertreterin zugelassen.
Ich berate Mandanten zu allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes. Technische Schwerpunkte meiner Tätigkeit liegen auf den Bereichen der Molekularbiologe, Genetik, Virologie, Biochemie, Life Sciences, Biotechnologie, pharmazeutische Produkte und Verfahren, Umwelttechnologie sowie Medizintechnik. Neben der Vertretung in ein- und zweiseitigen Patentverfahren liegt ein besonderer Schwerpunkt meiner Arbeit auf dem Gebiet des Markenrechts.
Durch meine fünfjährige Tätigkeit als Leiterin der Abteilung Transfer und Schutzrechte an einer deutschen Universität, habe ich umfangreiche Erfahrungen auf dem Gebiet des Arbeitnehmererfinderrechts sowie bei der Ausarbeitung und Verhandlung von Lizenzverträgen. Zudem ist mir insbesondere die Beratung von Startups während ihrer Gründungsphase und darüber hinaus sehr ans Herz gewachsen.
Von 2023 bis 2026 war ich Gründungspartnerin der Kanzlei Braeuning & Schubert Patentanwälte GbR. Seit 2026 führe ich die Kanzlei Braeuning & Schubert Patentanwälte GbR unter dem Namen Braeuning IP fort.
In unseren Workshops und Seminaren bieten wir einen fundierten Überblick über die verschiedenen Gebiete des geistigen Eigentums (Intellectual Property), insbesondere hinsichtlich Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs. In diesem Zusammenhang wird der Weg von der Erfindung bis zum Patent bzw. zur Erlangung des jeweiligen Schutzrechtes, dessen Voraussetzungen, rechtliche Durchsetzung vor den Gerichten und die wirtschaftliche Verwertung der Schutzrechte betrachtet.
Insbesondere sind auch Workshops bzw. Seminare möglich, in denen die verschiedenen Möglichkeiten zum Schutz und zur Verwertung von Hochschulerfindungen und Forschungsergebnissen betrachtet werden, beispielsweise im Rahmen von Firmenausgründungen (Startup) oder im Rahmen von Kooperationen mit der Industrie.
Das Arbeitnehmererfinderrecht regelt die Behandlung von Erfindungen und technischen Verbesserungsvorschlägen, die eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer im Rahmen ihres bzw. seines Arbeits- oder Dienstverhältnisses geschaffen hat. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer gelten alle Personen, die im privaten und im öffentlichen Dienst tätig sind, sowie Beamtinnen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten.
Unsere Leistungen umfassen für Sie unter anderem:
Unsere Leistungen umfassen für Sie unter anderem:
Weiterhin beraten wir Sie auch bei sonstigen Fragen rund um Ihre Designs:
Unsere Leistungen umfassen für Sie unter anderem:
Weiterhin beraten wir Sie auch bei sonstigen Fragen rund um Ihre Marken:
Unsere Leistungen umfassen für Sie unter anderem:
Weiterhin beraten wir Sie auch bei sonstigen Fragen rund um Ihre Erfindungen, Patente und Gebrauchsmuster: